Die Reform der Informationsrechte des Strafverteidigers im Ermittlungsverfahren
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Heute erscheint die Einschätzung gerechtfertigt, daß die das Strafverfahren entscheidenden Feststellungen meistens bereits im Ermittlungsverfahren getroffen und in der Hauptverhandlung nur noch mehr oder weniger reproduziert werden. Trotz dieser großen Bedeutung des Vorverfahrens sind die Rechte des Verteidigers in diesem Verfahrensabschnitt nur schwach ausgeprägt. So können dem Verteidiger bereits in vielfältiger Weise Informationen über den Verfahrensgegenstand vorenthalten werden. Dadurch kommt eine wirksame Strafverteidigung oftmals nicht in Betracht. Die vorliegende Untersuchung stellt die gegenwärtige Rechtslage im Ermittlungsverfahren dar. Darüber hinaus unterbreitet sie Reformvorschläge, die dazu beitragen, das Informationsdefizit des Verteidigers zu mindern.