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Das Sudsidiaritätsprinzip im kirchlichen Recht
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Das Subsidiaritätsprinzip ist der Grundpfeiler der katholischen Soziallehre und wird vor allem als Anforderung an die weltliche Gemeinschaftsordnung verstanden. Es ist aber nahe liegend, dass es auch für die innerkirchliche Ordnung nicht ohne Belang sein kann. Bezogen auf die innere Rechtsordnung erweist sich Subsidiarität auch als Ordnungsprinzip für die Gemeinschaft der Gläubigen. Auf der Basis des kodikarischen Befundes wird die Rechtsnatur des Subsidiaritätsprinzipes und spezifisch kirchliche Anwendungsgesichtspunkte erörtert.
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1995
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