Die Weimarer Reichsverfassung
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'Weimar' scheint für die Rechtswissenschaft vielfach noch nicht in demselben Sinne Geschichte zu sein wie andere Abschnitte der Vergangenheit. Zahlreiche Autoren haben die Republik von ihrem Ende her gedeutet. Sie suchten vor allem nach Ursachen für das Scheitern der Verfassung und die nationalsozialistische Herrschaft. Für diese Richtung überlagert also der Blick auf die jüngere denjenigen auf die etwas ältere Vergangenheit. Andere Autoren begreifen die Republik von den aus ihr zu ziehenden Lehren her. Was damals schlecht gewesen sei, sei in der Bundesrepublik besser gelungen. Über die Weimarer Verfassung nachzudenken heißt dann notwendig auch, über das Grundgesetz nachzudenken. Hier überlagert der Blick auf die Gegenwart denjenigen auf die Vergangenheit. Christoph Gusy stellt die Weimarer Republik als eigenständigen Abschnitt der deutschen Verfassungsgeschichte dar. Trotz der kurzen Dauer dieses Abschnitts stellen sich Auslegung und Anwendung zahlreicher Verfassungsnormen im Jahre 1920 völlig anders dar als 1932. Solche Entwicklungen lassen sich nur angemessen beschreiben, indem man sie historisch begreift. Aktuelle rechtswissenschaftliche Gesamtdarstellungen der Weimarer Verfassung gibt es gegenwärtig nicht. Dadurch fehlt nicht nur der Überblick über die Flut der Einzelabhandlungen - vielmehr ist eben auch ein Forschungsrückstand gegenüber der Geschichtswissenschaft entstanden. Christoph Gusy leistet mit seiner Gesamtdarstellung der Weimarer Verfassung einen Beitrag zur Schließung dieser Lücken. Er stellt ihre Auslegung und Anwendung, ihre Ziele und Wirkungen dar.