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Normative Grundstrukturen der Behandlung nichttarifärer Handelshemmnisse in der WTO-GATT-Rechtsordnung

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Durch das Inkrafttreten der Satzung über eine neue Welthandelsorganisation (WTO) zum 1. Januar 1995 nebst der durch sie inkorporierten Abkommen erfuhr das Internationale Wirtschaftsrecht die innovativste Entwicklung seit Beginn des GATT 1947. Die vorliegende Studie soll einen Beitrag zum Verständnis der materiellrechtlichen Strukturen der neu entstandenen WTO/GATT-Rechtsordnung leisten. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei den nichttarifären Handelshemmnissen. Da diese als Oberbegriff für jede handelsbeschränkende staatliche Aktivität in ganz unterschiedlicher Gestalt auftreten, wählt der Autor den sogenannten Countertrade als Beispiel einer handelsbeschränkenden Erscheinung im Weltwirtschaftssystem. Im Ergebnis wird aufgezeigt, daß insbesondere die umfassend ausgewertete Rechtsprechung der GATT-Panel dazu beitrug, deutlich zu machen, daß die WTO/GATT-Rechtsordnung auf klaren Prinzipien beruht. Die Umsetzung dieser Prinzipien in konkrete Rechtsregeln hebt die wirtschaftswissenschaftlich, rechtsphilosophisch und rechtsdogmatisch zu begründenden Strukturen der WTO/GATT-Rechtsordnung hervor. Insgesamt zeigen sich hierbei deutliche rechtliche Gemeinwohlbelange, die partikulare Staateninteressen zurücktreten lassen und konkrete Schlußfolgerungen für die dogmatische Bewertung des Einsatzes nichttarifärer Handelshemmnisse wie des Countertrade ermöglichen.

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1998

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