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Integratives Umweltrecht

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Die 21. Jahrestagung der Gesellschaft für Umweltrecht diskutierte über die Themenkomplexe „Integratives Umweltrecht“ und „Neuregelung des Verhältnisses zwischen Baurecht und Naturschutz“. Die Referate und die Ergebnisse der Arbeitskreise werden in diesem Buch vorgelegt. Am 30.10.1996 trat die IVU-Richtlinie in Kraft. Sie fordert schon mit ihrem Namen die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und macht einen seit langem diskutierten integrativen Ansatz verbindlich. Dieser integrative Ansatz ist im geltenden deutschen Umweltrecht allenfalls teilweise verwirklicht. Genaue Aussagen dazu stoßen aber schon deshalb auf Schwierigkeiten, weil es nicht einfach auszumachen ist, was integratives Umweltrecht kennzeichnet. Das Referat und das Ergebnis der Diskussion zu diesem Thema wurden in dieser Veröffentlichung dargelegt. Das zweite Referat und der Arbeitskreis B befaßten sich mit der Neuregelung des Verhältnisses zwischen Baurecht und Naturschutz durch das am 1.1.1998 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung“. Ob die Neuregelung viel ändert und ob die Bedeutung des Naturschutzes im Baurecht sich erheblich steigert, wurde im Arbeitskreis B kontrovers diskutiert und in dieser Publikation dokumentiert.

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1998

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