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"Big Brother" und das deutsche Rundfunkrecht

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Big Brother - dies ist heute nicht mehr nur ein Name, nicht mehr „Schreckgespenst“ im Sinne Orwells. Big Brother ist längst schon Programm - dies im wahrsten wie im übertragenen Sinne des Wortes. „Spanner-TV“ nennen es die einen, die anderen sprechen vom „TV-Event des Jahres 2000“. Als ein „legitimes Zuschauerinteresse an anderer Lebenswelt“ wird es bezeichnet und die Frage „Psychoterror oder ultimativer Kick?“ aufgeworfen. Unstreitig ist, dass es sich bei Big Brother um ein diskussionswürdiges Format handelt. Streitig ist, ob Big Brother Grenzen überschreitet. Grenzen in rechtlicher oder auch moralischer Hinsicht. Lange schon bevor sich die Unterhaltungen beim Frühstück oder die Gespräche in der Straßenbahn um Zlatko, um die Beziehung zwischen Kerstin und Alex oder das Wohlbefinden von Manuela drehten, hatte sich die LPR Hessen im Rahmen ihrer Programmaufsicht über den Sender RTL 2 der Frage zu stellen, ob Big Brother die im Rundfunkstaatsvertrag normierten Programmgrundsätze bzw. die als oberstes Verfassungsgut geltende Menschenwürde tangiert. Zur Klärung dieser Frage beauftragte die LPR Hessen den Marburger Verfassungsrechtler Werner Frotscher mit der Prüfung des holländischen Originals. Seine Ausführungen sind Gegenstand des vorliegenden Bandes.

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ISBN
9783934079328

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2000

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