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Das sich weiter entwickelnde Völkerstrafrecht enthält unmittelbar anwendbare Straftatbestände (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schwere Kriegsverbrechen) und verpflichtet die Staaten, sie unabhängig von ihrer innerstaatlichen Rechtslage durchzusetzen. Der erste Teil der Arbeit stellt diese Tatbestände dar und zeigt, daß auch ohne ihre unmittelbare Anwendbarkeit in Deutschland ein vergleichbares Schutzniveau im deutschen Strafrecht besteht. Der zweite Teil stellt die völkerrechtlichen Verträge zusammen, die Deutschland zum Erlaß von Straftatbeständen unter anderem zu Drogen- und Computerkriminalität, Geldwäsche, EG-Betrugsbekämpfung und Umweltschutz verpflichten, und untersucht deren innerstaatliche Umsetzung einschließlich des deutschen Völkerstrafgesetzbuches.

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2002

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