Verbrechensopfer
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Lange Zeit stand der Täter im Vordergrund aller kriminalpolitischen und strafrechtlichen Bemühungen um eine angemessene Antwort auf Verbrechen und ihre Folgen. Das Opfer kam argumentativ nicht vor. Es handelte sich im wesentlichen um eine Zweierbeziehung zwischen Täter und Strafrecht. Es ging darum, dem Täter gerecht zu werden, und im Komplex von Schuld und Strafe galt der Täter vielen als das eigentliche Opfer, nämlich als Opfer staatlicher Vergeltungsmaßnahmen. Das Verbrechensopfer selbst hingegen, dessen Anspruch auf Gerechtigkeit der Staat im Namen des Gewaltverbots gleichsam „enteignet“ und in die eigene Hand nimmt, trat an den Rand des Blickfelds. Heute ist das anders geworden. Nicht Freiheit vor staatlichen Übergriffen, sondern Sicherheit vor Kriminalität beherrscht die Diskussion, und ein opferorientiertes Strafrecht gewinnt zunehmend an Boden. Der Staat ist in unserer Wahrnehmung heute eher Schutzmann als Kerkermeister. Dieser Wandel wirft zahlreiche Probleme auf, denen Winfried Hassemer und Jan Philipp Reemtsma in ihrem Buch nachgehen. Sie lassen sich auf eine einzige Frage zuspitzen: Ist die Täterorientierung des Strafrechts ein unverzichtbares Kennzeichen des Rechtsstaats und ein Gebot unserer Verfassung? In ihrer differenzierten Analyse, die juristische und rechtspraktische Aspekte ebenso einbezieht wie moralphilosophische und kulturhistorische, gewinnt ein Programm Konturen, das den Ansprüchen von Verbrechensopfern auf Einbeziehung in die Aufmerksamkeit von Strafrecht und Kriminalpolitik stärker als bislang Rechnung trägt.