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Werner Schroeder präsentiert das Europäische Gemeinschaftsrecht als eigenständiges Rechtssystem, das sich ständig rechtfertigen muss und seine Grundlagen sowie Grenzen hinterfragen muss. Um die These des Europäischen Gerichtshofs zu untermauern, dass dem Gemeinschaftsrecht ein autonomes System von Normen, Institutionen und Zielen zugrunde liegt, stützt sich Schroeder auf die Rechtstheorie. Die bisherigen Theorien zur Analyse des Gemeinschaftsrechts erweisen sich als unzureichend, wenn sie mit der komplexen Realität des Gemeinschaftsrechts konfrontiert werden. Daher wird ein neuer institutionalistischer Ansatz gewählt, der die soziale Wirklichkeit in die Betrachtung eines Rechtssystems einbezieht. Die Gemeinschaftsverträge fungieren als Verfassung und bilden die Basis des sozial wirksamen Gemeinschaftsrechtssystems. Ein funktionaler Verfassungsbegriff, der 'Verfassung' und 'Staat' trennt, ist entscheidend für dieses Verständnis. Damit können die Gemeinschaftsverträge als Grundordnung interpretiert werden, die die wesentlichen Funktionsdaten des Gemeinschaftsrechts enthält. Zudem hat die systemtheoretische Analyse des Gemeinschaftsrechts eine praktische Dimension, da sie prüft, ob das Systemdenken in der Gemeinschaftspraxis reflektiert wird und somit bei der Lösung grundlegender gemeinschaftsrechtlicher Probleme hilfreich ist.
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Das Gemeinschaftsrechtssystem, Werner Schroeder
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- 2002
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