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Recht auf Beitritt?

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Die Arbeit stellt die Frage, ob und inwieweit Staaten, die einen Beitritt zur Europäischen Union beantragt haben, ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf diesen Beitritt zukommt. Dabei zeigen die Ergebnisse der Untersuchung, dass die Aufnahme eines neuen Mitglieds in die EU in höherem Maße rechtlicher Überprüfung und Bewertung zugänglich gemacht werden kann, als bisher angenommen wurde. Anknüpfungspunkt aller Überlegungen ist die Erkenntnis, dass das Erweiterungsbedürfnis der Union als primärrechtlich verankertes Vertragsziel Rechtsverbindlichkeit besitzt. Unter Anwendung der Grundsätze zur Ermessensfehlerlehre des Europäischen Gerichtshofs gelangt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung über einen Neubeitritt keinesfalls im rechtsfreien Raum stattfindet. Da eine fehlerhafte Beitrittsentscheidung eine Verletzung der Unions- und Gemeinschaftsverträge darstellt, ist sie vor dem EuGH justitiabel. Mit diesem Ergebnis vertritt die Untersuchung »Recht auf Beitritt?« eine Einzelmeinung und bewegt sich in einiger Entfernung von allen bisher erarbeiteten Ansätzen der Rechts- und Politikwissenschaft.

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2002

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