Die zivilrechtsdogmatische Struktur des Anspruchs auf Zugang zu Energieversorgungsnetzen
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Eine der ersten Monographien, welche die Inhalte des Novellierungsvorhabens vom Juni 2002 berücksichtigt. Neu ist die Rückbesinnung auf Normen des BGB durch die rechtsdogmatische Durchdringung des Energierechts an der wettbewerbspolitisch betrachtet zentralen Nahtstelle: dem Recht netzloser Energieversorger auf Zugang zu Versorgungsnetzen. Die Struktur der §§ 6, 6a EnWG und der §§ 19, 20 GWB wird dem allgemeinen Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB untergeordnet. Gerichtet ist der Anspruch auf Beseitigung der »Störung« stets auf Zahlung eines angemessenen Entgelts Zug um Zug gegen die Einräumung der Nutzung. Das im Energierecht tradierte Beharren auf den antiquierten Formen faktischer Verträge wird damit obsolet. Die wertungsmäßige Angleichung der energie- mit den kartellrechtlichen Maßstäben, insbesondere hinsichtlich der dogmatischen Einordnung als gesetzlicher Anspruch wie der Berechnung der Netznutzungsentgelte nach einem wettbewerbsanalogen Sollkostenmaßstab sind in dieser Ausführlichkeit neu.
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Die zivilrechtsdogmatische Struktur des Anspruchs auf Zugang zu Energieversorgungsnetzen, Katharina Vera Boesche
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2003
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- Titel
- Die zivilrechtsdogmatische Struktur des Anspruchs auf Zugang zu Energieversorgungsnetzen
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Katharina Vera Boesche
- Verlag
- Nomos-Verl.-Ges.
- Erscheinungsdatum
- 2003
- ISBN10
- 3789082953
- ISBN13
- 9783789082955
- Reihe
- Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Eine der ersten Monographien, welche die Inhalte des Novellierungsvorhabens vom Juni 2002 berücksichtigt. Neu ist die Rückbesinnung auf Normen des BGB durch die rechtsdogmatische Durchdringung des Energierechts an der wettbewerbspolitisch betrachtet zentralen Nahtstelle: dem Recht netzloser Energieversorger auf Zugang zu Versorgungsnetzen. Die Struktur der §§ 6, 6a EnWG und der §§ 19, 20 GWB wird dem allgemeinen Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB untergeordnet. Gerichtet ist der Anspruch auf Beseitigung der »Störung« stets auf Zahlung eines angemessenen Entgelts Zug um Zug gegen die Einräumung der Nutzung. Das im Energierecht tradierte Beharren auf den antiquierten Formen faktischer Verträge wird damit obsolet. Die wertungsmäßige Angleichung der energie- mit den kartellrechtlichen Maßstäben, insbesondere hinsichtlich der dogmatischen Einordnung als gesetzlicher Anspruch wie der Berechnung der Netznutzungsentgelte nach einem wettbewerbsanalogen Sollkostenmaßstab sind in dieser Ausführlichkeit neu.