Aus der Praxis des Arbeitsrechts und Personalwesens in den deutschen Bistümern
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Die Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland haben in Ausgestaltung des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirche eigenes Arbeitsrecht geschaffen. Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“, die „Mitarbeitervertretungsordnung“, die „kirchliche Arbeitsgerichtsordnung“ und die Ordnungen des Dritten Weges verwirklichen das Leitbild der christlichen Dienstgemeinschaft. Die Erfahrungen zeigen, dass sich das kirchliche Arbeitsrecht in der Praxis bewährt. Dies ist angesichts der Herausforderungen, die die deutschen Bistümern mit ihren personalintensiven Diensten zu bestehen haben, keine Selbstverständlichkeit. Vielmehr ist dies ein Verdienst der kirchlichen Arbeitsrechtler, Personalverantwortlichen und Mitarbeitervertreter, die das kirchliche Arbeitsrecht entwickeln und pflegen. Aus Anlass des bevorstehenden Eintritt von Herrn Werner Herr in den Ruhestand und als Ausdruck des Respekts vor seinem Wirken haben Wegbegleiter die vorliegende Broschüre verfasst. In ihr wird die Tätigkeit der arbeitsrechtlichen Kommissionen nachgezeichnet und eine Auswahl der Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht und Personalwesen vorgestellt, die Werner Heer fast alle mitgestaltet hat. Die Beiträge sind weniger aus rechtlicher, sondern eher aus historischem Blickwinkel geschrieben. Damit wird dem persönlichen Anliegen von Herrn Werner Heer Rechnung getragen, entscheidende Entwicklungen in der Praxis des kirchlichen Arbeitsrechts und Personalwesens für nachfolgende Generationen festzuhalten. Die Aufsätze erheben keinen wissenschaftlichen Anspruch, sondern verstehen sich als Dokumentationen aus der Praxis der Personalarbeit in den deutschen Bistümern. 22 Autoren liefern informative Beiträge.