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Aufgaben, Grenzen und Perspektiven des Gender-Gedankens im Betriebsverfassungsgesetz

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Die Reform des BetrVG im Jahr 2001 hat die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb und im Betriebsrat gestärkt. Dieser Reformprozess ist Teil des kontinuierlichen Fortschritts in Europa und im Verfassungsrecht zur Geschlechtergleichstellung, der über spezifische Frauen- und Familienförderung hinausgeht und neue Instrumente wie Gender Mainstreaming einbezieht. Der soziale Dialog zwischen betrieblichen Akteuren ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Diskriminierungsschutzes, den Betriebsräte nutzen sollten, um eine effektive Gleichstellungspolitik im Sinne des neuen Antidiskriminierungsrechts zu entwickeln. Es werden die europäischen und verfassungsrechtlichen Garantien für betriebliche Frauen- und Familienförderung sowie zentrale gesetzliche Aspekte des BetrVG behandelt, darunter die Minderheitengeschlechtsquote, Teilfreistellungen und die Qualifizierung des Betriebsrats. Diese Themen führen zu freiwilligen Betriebsvereinbarungen, die auf geschlechtsbedingte Benachteiligungen aufmerksam machen, Diskriminierungen abbauen und Frauen gezielt unterstützen. Zudem wird ein Musterbeispiel einer Betriebsanalyse vorgestellt, das den tatsächlichen Handlungsbedarf im Betrieb aufzeigt und als Grundlage für die Erstellung eines (Muster-)Frauen- und Familienförderplans dient.

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Aufgaben, Grenzen und Perspektiven des Gender-Gedankens im Betriebsverfassungsgesetz, Bettina Graue

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2007
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