Expansion der Leiharbeit?
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Nahezu jeder vierte Betrieb in Deutschland zwischen 100 und 199 Beschäftigten schaltet zur Deckung seines Arbeitskräfteeinsatzes Verleihfirmen ein. In den verschiedenen Größenklassen von 200 bis 4.999 Beschäftigten schwankt der Anteil der Nutzerbetriebe um die 40 Prozent. Über die Hälfte der Großbetriebe ist bereits Entleiher. Demnach lassen sich die Zuwachspotenziale für die Beschäftigungsdynamik der Verleihbranche ausmachen, denn neben Nachahmungseffekten von Nichtnutzern und passgenaueren Angeboten der Entleiher, sind Ausweitungseffekte bisheriger Nutzer denkbar. Anhand der Daten des IAB-Betriebspanel wurde neben dem quantitativen Geschehen untersucht, welche betrieblichen Rahmenbedingungen mit dem Einsatz von Leiharbeit einhergehen. Zudem wird herausgearbeitet inwieweit andere Beschäftigungsformen von der Leiharbeitsnutzung tangiert sind. Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung ist eine der Wachstumsbranchen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Im Zuge der weitgehenden Deregulierung der Einsatzbedingungen steigt insbesondere Zahl der „Intensivnutzer“ von Leiharbeit. Die sog. „Intensivnutzung“ von Leiharbeit. bezeichnet den kontinuierlichen und im Verhältnis zur Stammbelegschaft zahlenmäßig erheblichen Einsatz von Leiharbeitern in den Betrieben. „Intensivnutzer“ sind häufig Mittel- und Großbetriebe des verarbeitenden Gewerbes mit einem hohen Anteil an einfachen Tätigkeiten in der Fertigung. Ziel des Forschungsprojekts war es, anhand von Betriebsfallstudien die Motivlagen, Strategien und Praktiken der Intensivnutzung von Leiharbeit vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Aufschwungs in West- und Ostdeutschland, der politischen Deregulierung des Arbeitmarkts im atypischen Beschäftigungsbereich, einer professionalisierten und ausgebauten Leiharbeitsbranche sowie neuer Managementstrategien herauszuarbeiten. Es zeigt sich, dass positive Erfahrungen mit Leiharbeit, die Art der betrieblichen Arbeitsteilung, das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die „Normalisierung“ von Leiharbeit als Aushandlungsgegenstand in der betrieblichen Mitbestimmung es Betrieben nahe legen, Leiharbeit nicht nur in Sondersituationen, sondern auch zum Aufbau flexibler „Quasi-Stammbelegschaften“ zu nutzen.