Fahreignung bei psychischen Erkrankungen
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Psychische Störungen und Erkrankungen stehen zahlenmäßig an der Spitze aller diagnostizierten Krankheiten, Psychopharmaka zählen zu den meistverordneten Medikamenten. Sowohl aus der Erkrankung als auch der medikamentösen Therapie können sich Einschränkungen der für das Fahren relevanten Leistungsbereiche ergeben. Der Fahreignung kommt in unserer modernen Gesellschaft mehr denn je höchste Bedeutung zu. Autofahren sichert individuelle Mobilität, sowohl im Beruf als auch im Privatleben. Das aktive Führen eines Kraftfahrzeugs gehört deshalb für Patienten aller Altersgruppen zu den wichtigsten Merkmalen von Lebensqualität. Als Arzt oder Psychologe ist man in der täglichen Praxis häufig mit der Frage konfrontiert, ob bei Patienten aufgrund einer bestehenden Erkrankung und unter medikamentöser Behandlung vorübergehend keine „Fahrsicherheit“ besteht oder ob sogar dauerhaft die „Fahreignung“ infrage zu stellen ist. Nicht selten ist er auch als Gutachter mit diesem Thema befasst. Elementarer Grundsatz ist, dass der Behandelnde aus dem Behandlungsvertrag (§ 630a ff. BGB) und entsprechend der Berufsordnung für Ärzte Aufklärungspflichten gegenüber seinen Patienten hat – er muss sie über Risiken der Erkrankung, der Therapie und eventuelle Konsequenzen für den Alltag informieren. Das Buch bietet deshalb erstmalig eine kompakte, verständlich-konkrete Übersicht zum Thema „Fahreignung bei psychischen Erkrankungen“für Ärzte und Psychologen aller Fachdisziplinen.