Privatrechtsreform in Deutschland und Ungarn
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Das Privatrecht bildet den Mutterboden von Rechtsdenken und Rechtsordnung und fungiert zugleich als Fels in der Brandung des schnelllebigen rechtspolitischen Zeitgeistes. Nennenswerte inhaltliche Änderungen vollziehen sich eher im Sonderprivatrecht als in den allgemeinen Regeln. Indes erleben Deutschland und Ungarn, in ihren Privatrechtstraditionen vielfältig verbunden, bemerkenswerte eigenständige wie auch durch Europäisches Gemeinschaftsrecht induzierte Reformen im Kernbereich ihres Privatrechts. Diese wurden anlässlich eines gemeinsamen Symposiums im Mai 2008 an der Eötvös-Loránd-Universität dem bewährten analytischen Dialog zwischen Rechtswissenschaftlern aus Budapest und Heidelberg unterzogen. Die in diesem Band veröffentlichten Beiträge behandeln Grundsatzfragen der Privatrechtsreform sowie Einzelfragen der Privatrechtsentwicklung in Deutschland und Ungarn.