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Unternehmensnachfolge in kleinen und mittelständischen Familienunternehmen aus erbschaftsteuerlicher Sicht

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Diese Studie untersucht das komplexe Feld der familieninternen Unternehmensnachfolge in kleinen und mittelständischen Unternehmen, da diese Art der Übergabe von der Mehrzahl solcher Unternehmen präferiert wird. Besonderes Augenmerk gilt den Erbschaftssteuerzahlungen, die oftmals eine große Herausforderung für die Unternehmen darstellen. Es wird geprüft, ob das reformierte Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) von 2016 eine steuerliche Entlastung bei der Unternehmensübergabe herbeigeführt hat, und es wird dargestellt, welche Herausforderungen im Einzelnen weiterhin bestehen. Die wesentlichen Schritte der Unternehmensübergabe, darunter die Unternehmensbewertung und die Übertragung des Betriebsvermögens, werden zielführend analysiert. Auf diese Ergebnisse aufbauend wird abschließend festgestellt, ob eine erneute Lockerung des ErbStG vonnöten ist.

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Unternehmensnachfolge in kleinen und mittelständischen Familienunternehmen aus erbschaftsteuerlicher Sicht, Bianka Kramer

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Erscheinungsdatum
2020
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(Paperback)
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Sprache
Deutsch
Autor*innen
Bianka Kramer
Erscheinungsdatum
2020
Einband
Paperback
Seitenzahl
80
ISBN10
396146796X
ISBN13
9783961467969
Reihe
Beschreibung
Diese Studie untersucht das komplexe Feld der familieninternen Unternehmensnachfolge in kleinen und mittelständischen Unternehmen, da diese Art der Übergabe von der Mehrzahl solcher Unternehmen präferiert wird. Besonderes Augenmerk gilt den Erbschaftssteuerzahlungen, die oftmals eine große Herausforderung für die Unternehmen darstellen. Es wird geprüft, ob das reformierte Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) von 2016 eine steuerliche Entlastung bei der Unternehmensübergabe herbeigeführt hat, und es wird dargestellt, welche Herausforderungen im Einzelnen weiterhin bestehen. Die wesentlichen Schritte der Unternehmensübergabe, darunter die Unternehmensbewertung und die Übertragung des Betriebsvermögens, werden zielführend analysiert. Auf diese Ergebnisse aufbauend wird abschließend festgestellt, ob eine erneute Lockerung des ErbStG vonnöten ist.