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- 225 Seiten
- 8 Lesestunden
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Auch nach der im Jahre 2017 erfolgten Novellierung des Bundesarchivgesetzes gelten für Akten des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberster Bundesgerichte sowie höherer Justizbehörden immer noch besondere Zugangs- und Benutzungsbedingungen, die die Erforschung von zentralen Problemfeldern der Justizgeschichte der BRD erschweren. °°°°Dieser Sammelband von Historikern, Juristen, Archivaren und Datenschützern - ein Gemeinschaftswerk des 'Forums Justizgeschichte' mit u. a. der Justizakademie NRW - verfolgt zwei °°°°1) Warum haben sich gerade die Bundesgerichte von den Aufarbeitungsbemühungen weitgehend abgekoppelt? Staatlich eingesetzte Historikerkommissionen und die intensivierte wissenschaftliche Erforschung der NS-Kontinuitäten nach 1945 wirkten doch als Katalysator eines erleichterten Zugangs zu sensiblen Behördenakten. °°°°2) Welche spezifischen Probleme gibt es bei der Archivierung von Justiz- und Behördenakten auf Bundes- und Landesebene und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für die juristische Zeitgeschichtsforschung?
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Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung, Annette Weinke
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2021
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- (Paperback)
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- Titel
- Zwischen Aufarbeitung und Geheimhaltung
- Untertitel
- Justiz- und Behördenakten in der Zeitgeschichtsforschung
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Annette Weinke
- Erscheinungsdatum
- 2021
- Einband
- Paperback
- Seitenzahl
- 225
- ISBN10
- 3830539223
- ISBN13
- 9783830539223
- Reihe
- Schlagwörter
- Sachbücher, Sozialwissenschaften, Handel, Wirtschaft & Management, Rechtsthematik, Recht
- Beschreibung
- Auch nach der im Jahre 2017 erfolgten Novellierung des Bundesarchivgesetzes gelten für Akten des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberster Bundesgerichte sowie höherer Justizbehörden immer noch besondere Zugangs- und Benutzungsbedingungen, die die Erforschung von zentralen Problemfeldern der Justizgeschichte der BRD erschweren. °°°°Dieser Sammelband von Historikern, Juristen, Archivaren und Datenschützern - ein Gemeinschaftswerk des 'Forums Justizgeschichte' mit u. a. der Justizakademie NRW - verfolgt zwei °°°°1) Warum haben sich gerade die Bundesgerichte von den Aufarbeitungsbemühungen weitgehend abgekoppelt? Staatlich eingesetzte Historikerkommissionen und die intensivierte wissenschaftliche Erforschung der NS-Kontinuitäten nach 1945 wirkten doch als Katalysator eines erleichterten Zugangs zu sensiblen Behördenakten. °°°°2) Welche spezifischen Probleme gibt es bei der Archivierung von Justiz- und Behördenakten auf Bundes- und Landesebene und welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus für die juristische Zeitgeschichtsforschung?