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Die Versicherbarkeit von Geldbußen gegen Verbände, also juristische Personen und Personenvereinigungen, ist aus zwei Gründen von hoher praktischer Relevanz. Erstens wurden die Bußgeldrahmen, die Behörden zur Sanktionierung nutzen, in den letzten Jahren stetig erhöht, insbesondere im Datenschutz- und Kartellrecht. Zweitens nimmt die Bereitschaft zu, Organmitglieder, die für Geldbußen verantwortlich sind, in Regress zu nehmen, was durch die ARAG-Garmenbeck-Rechtsprechung des BGH verstärkt wird. Diese Entwicklungen werfen rechtliche Fragen auf, die zunächst im Arbeits- und Kartellrecht erörtert wurden, nun aber auch im Datenschutzrecht unter der DS-GVO an Bedeutung gewinnen. Das Buch untersucht, ob ein Verband gegen das Risiko von Geldbußen Versicherungsschutz erlangen kann und ob eine solche Versicherung bürgerlich-rechtlich zulässig wäre. Es werden Marktbedingungen analysiert, die in der Cyberrisiko-Versicherung Deckung für Bußgelder versprechen, insbesondere im Hinblick auf hohe Bußgeldandrohungen für datenschutzrechtliche Verstöße. Zudem wird die Frage behandelt, ob ein Verband Organmitglieder für verhängte Geldbußen in Regress nehmen kann, was im Wettbewerbsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schienenkartell, intensiv diskutiert wurde. Auch die Möglichkeit, ob ein solcher Regress in der D&O-Versicherung gedeckt werden könnte, wird geprüft. Das Buch richtet sich an Wissenschaftler sowie Praktiker aus der Versicherun
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Die Versicherbarkeit von Geldbußen gegen Verbände, Timo Decker
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- 2021
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