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Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen

Korrektur fehlerhafter Begründung

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Das Handbuch behandelt umfassend die Rechtsfragen zur Wohnungseigentumsbegründung an Garagen und Stellplätzen, insbesondere im Kontext des WEG 1948. Zu dieser Zeit war eine eigenständige Wohnungseigentumsbegründung für Garagen und Stellplätze unzulässig, was zur Nichtigkeit der gesamten Wohnungseigentumsbegründung führte. Die Rechtsprechung erkannte eine Wohnungseigentumsbegründung an Garagen nur an, wenn diese geschäftlichen Zwecken dienten. Mit dem WEG 1975 kam es zu einer Liberalisierung, die Garagen erstmals als Wohnungseigentumsobjekte anerkannte. Es dauerte jedoch bis zum WEG 2002, bis auch Stellplätze als solche zugelassen wurden. Trotz dieser Fortschritte besteht weiterhin eine Ungleichbehandlung, da Erwerbsbeschränkungen für Stellplätze innerhalb der ersten drei Jahre nach der Wohnungseigentumsbegründung bestehen. Das Handbuch richtet sich an Rechtsanwender wie Notare, Anwälte, Rechtspfleger, Gerichtssachverständige, Ziviltechniker und Immobilienmakler. Es bietet Unterstützung für Fachleute, die auf Liegenschaften mit Garagen oder Stellplätzen stoßen, die nach dem WEG 1948 begründet sind.

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Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen, Markus Urbanz

Sprache
Erscheinungsdatum
2022
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(Paperback)
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Titel
Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen
Untertitel
Korrektur fehlerhafter Begründung
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Markus Urbanz
Verlag
Linde
Erscheinungsdatum
2022
Einband
Paperback
Seitenzahl
312
ISBN13
9783707346541
Reihe
Beschreibung
Das Handbuch behandelt umfassend die Rechtsfragen zur Wohnungseigentumsbegründung an Garagen und Stellplätzen, insbesondere im Kontext des WEG 1948. Zu dieser Zeit war eine eigenständige Wohnungseigentumsbegründung für Garagen und Stellplätze unzulässig, was zur Nichtigkeit der gesamten Wohnungseigentumsbegründung führte. Die Rechtsprechung erkannte eine Wohnungseigentumsbegründung an Garagen nur an, wenn diese geschäftlichen Zwecken dienten. Mit dem WEG 1975 kam es zu einer Liberalisierung, die Garagen erstmals als Wohnungseigentumsobjekte anerkannte. Es dauerte jedoch bis zum WEG 2002, bis auch Stellplätze als solche zugelassen wurden. Trotz dieser Fortschritte besteht weiterhin eine Ungleichbehandlung, da Erwerbsbeschränkungen für Stellplätze innerhalb der ersten drei Jahre nach der Wohnungseigentumsbegründung bestehen. Das Handbuch richtet sich an Rechtsanwender wie Notare, Anwälte, Rechtspfleger, Gerichtssachverständige, Ziviltechniker und Immobilienmakler. Es bietet Unterstützung für Fachleute, die auf Liegenschaften mit Garagen oder Stellplätzen stoßen, die nach dem WEG 1948 begründet sind.