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Preisausschreiben.

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Preisausschreiben dienen der wirtschaftlichen Leistungsbeschaffung, wobei Auslober Leistungen von Teilnehmern abrufen und nur die genutzten Leistungen vergüten. Teilnehmer sind jedoch dem Risiko wirtschaftlicher Ausbeutung ausgesetzt. Diese einseitigen Rechtsgeschäfte müssen im Einklang mit dem Vertragsprinzip stehen, wobei die Rechte Dritter nicht verletzt werden dürfen. Teilnehmer müssen an der Übertragung ihrer Wettbewerbsbeiträge mitwirken, und § 661 Abs. 4 BGB kann sie nicht einseitig verpflichten. Wettbewerbsordnungen für Architektenwettbewerbe finden Anwendung, werden jedoch nicht direkt umgesetzt, sondern in Preisausschreiben referenziert. Auf die funktionalen Schwächen des einseitigen Preisausschreibens wird durch Preisausschreibenverträge reagiert, die diese ergänzen oder ersetzen. Das Inhaltsverzeichnis umfasst verschiedene Aspekte: die Praxis von Preisausschreiben, die Freiheit zur einseitigen Rechtsgestaltung, die Einordnung im schuldrechtlichen System des BGB, sowie die Grenzen der Gestaltung außerhalb des BGB. Es behandelt auch die spezifischen Grenzen im Vergaberecht und die kollektiven Regeln für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe. Zudem werden die Zwecke und Typen von Preisausschreibenverträgen erläutert, einschließlich des selbständigen Preisausschreibenvertrags und des Preisausschreiben-Rahmenvertrags. Abschließend findet sich ein Literatur- und Stichwortverzeichnis.

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Preisausschreiben., Adrian Bromme

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2024
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(Paperback)
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