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Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen

Einschließlich Anlagenbau (SGO Bau)

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Seitenzahl
200 Seiten
Lesezeit
7 Stunden

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Baustreitigkeiten setzen erhebliche Fachkenntnisse auf bautechnischem und bauwirtschaftlichem Gebiet voraus. Bei Bauprozessen vor ordentlichen Gerichten werden deshalb Bausachverständige hinzugezogen. Es kann deshalb in vielen Fällen Kosten sparender und schneller sein, wenn der Streit durch ein schiedsgerichtliches Verfahren beigelegt wird. Die Grundlage für ein schiedsgerichtliches Verfahren bei Baustreitigkeiten ist die "Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau" (SGO Bau). Die SGO Bau wird von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. herausgegeben. Die Autoren kommentieren ausführlich, kompetent und praxisnah die einzelnen Abschnitte der SGO Bau. Inhaltsverzeichnis Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen.- § 1 - Anwendungsbereich.- § 2 - Einleitung des Verfahrens.- § 3 - Schriftverkehr.- § 4 - Vertretung.- § 5 - Anzahl der Schiedsrichter.- § 6 - Qualifikation der Schiedsrichter.- § 7 - Ernennung des Einzelschiedsrichters.- § 8 - Ernennung des Dreier-Schiedsgerichts.- § 9 - Erklärung über die Ablehnung.- § 10 - Ablehnungsvoraussetzungen.- § 11 - Ablehnungsverfahren.- § 12 - Ersetzung eines Schiedsrichters.- § 13 - Verfahrensgrundsätze.- § 14 - Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens.- § 15 - Verhandlung, Säumnis.- § 16 - Niederschrift.- § 17 - Geheimhaltungspflicht.- § 18 - Klageerweiterung, Klageänderung, Klagerücknahme.- § 19 - Widerklage, Aufrechnung.- § 20 - Beschlussfassung über den Schiedsspruch.- § 21 - Form, Inhalt und Wirkung des Schiedsspruchs.- § 22 - Vergleich.- § 23 - Beendigung des Verfahrens.- § 24 - Aufbewahrung der Akten.- § 25 -Vorschüsse.- § 26 - Kostenentscheidung.- § 27 - Streitwert und Gebühren.- Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen.- Abschnitt I: Einleitende Bestimmungen.- Abschnitt II: Zusammensetzung des Schiedsgerichts.- Abschnitt III: Ablehnung und Ersetzung von Schiedsrichtern.- Abschnitt IV: Verfahren.- Abschnitt V: Schiedsspruch und Beendigung des Verfahrens.- Abschnitt VI: Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens.- Anhang I: Schiedsgerichtsklausel.- Anhang II: Auszüge aus der Zivilprozessordnung (ZPO).- Sachwortverzeichnis.

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Kommentar zur Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen, Wolfgang Bayer, Wolfgang Heiermann, Andrea Kullack

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Erscheinungsdatum
2012
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