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Außergesetzliches in der mündlichen Urteilsbegründung des Strafrichters

Band 273

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Auaergesetzliches bezeichnet drei verschiedene strafrichterliche Ausgestaltungen der mundlichen Erstens moralische Ausfuhrungen, insbesondere moralischer Tadel am Angeklagten, zweitens die Verwendung einer plastischen Sprache und drittens Ausfuhrungen, die dem Urteilstenor zuwiderlaufen. Die Arbeit geht der Zulassigkeit auaergesetzlicher Ausgestaltungen nach und fragt nach Rechtsnatur und Funktionen der teils als Freiraum des Richters begriffenen mundlichen Urteilsbegrundung. Sie nimmt dabei drei Perspektiven Zunachst wird die Entwicklung methodischer Richterleitbilder nachvollzogen. Sodann wird eine straf(prozess)rechtliche Perspektive eingenommen. Im Vordergrund der sich anschlieaenden verfassungsrechtlichen Perspektive steht die Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Personlichkeitsrecht. Zudem reflektiert die Arbeit das Verhaltnis der Perspektiven und entwickelt Losungsansatze auf dem Gebiet des Prozessrechts.

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Außergesetzliches in der mündlichen Urteilsbegründung des Strafrichters, Felix Holländer

Sprache
Erscheinungsdatum
2021
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(Paperback)
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Titel
Außergesetzliches in der mündlichen Urteilsbegründung des Strafrichters
Untertitel
Band 273
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Felix Holländer
Erscheinungsdatum
2021
Einband
Paperback
ISBN10
3428182014
ISBN13
9783428182015
Reihe
Beschreibung
Auaergesetzliches bezeichnet drei verschiedene strafrichterliche Ausgestaltungen der mundlichen Erstens moralische Ausfuhrungen, insbesondere moralischer Tadel am Angeklagten, zweitens die Verwendung einer plastischen Sprache und drittens Ausfuhrungen, die dem Urteilstenor zuwiderlaufen. Die Arbeit geht der Zulassigkeit auaergesetzlicher Ausgestaltungen nach und fragt nach Rechtsnatur und Funktionen der teils als Freiraum des Richters begriffenen mundlichen Urteilsbegrundung. Sie nimmt dabei drei Perspektiven Zunachst wird die Entwicklung methodischer Richterleitbilder nachvollzogen. Sodann wird eine straf(prozess)rechtliche Perspektive eingenommen. Im Vordergrund der sich anschlieaenden verfassungsrechtlichen Perspektive steht die Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Personlichkeitsrecht. Zudem reflektiert die Arbeit das Verhaltnis der Perspektiven und entwickelt Losungsansatze auf dem Gebiet des Prozessrechts.