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Zu den Schwerpunktthemen der Neukommentierung der §§ 1297 ff. zählen die Voraussetzungen und Hindernisse für die Eheschließung, die Eheaufhebung, das Recht der allgemeinen Ehewirkungen sowie die zusammenhängende Darstellung des Rechts der faktischen Lebensgemeinschaft und ihrer rechtlichen Probleme. Fragen aus dem Recht der allgemeinen Ehewirkungen spielen bei der Bewältigung des Getrenntlebens (Unterhalt, Verteilung des Hausrats, Zuweisung der Ehewohnung mit wichtigen Neuerungen durch das Gewaltschutzgesetz) und darüber hinaus zum Teil auch bei der Regelung der geschiedenen Ehe eine nicht unerhebliche Rolle. Die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen, vor allem aber die durch umfangreiche Rechtsprechung vorangetriebene Entwicklung im Eherecht, werden von den Kommentatoren analysiert und kritisch erörtert.
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J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - 4: Familienrecht, Julius von Staudinger, Michael Coester, Martin Löhnig
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2007
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- (Hardcover)
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- Titel
- J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - 4: Familienrecht
- Untertitel
- Einleitung zum Familienrecht; §§ 1297-1362; Anhang zu §§ 1297 ff (Verlöbnis, Eheschließung, Allgemeine Ehewirkungen, Faktische Lebensgemeinschaft)
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Julius von Staudinger, Michael Coester, Martin Löhnig
- Verlag
- Sellier de Gruyter
- Erscheinungsdatum
- 2007
- Einband
- Hardcover
- Seitenzahl
- 1043
- ISBN10
- 3805910398
- ISBN13
- 9783805910392
- Reihe
- Schlagwörter
- Zivilrecht
- Beschreibung
- Zu den Schwerpunktthemen der Neukommentierung der §§ 1297 ff. zählen die Voraussetzungen und Hindernisse für die Eheschließung, die Eheaufhebung, das Recht der allgemeinen Ehewirkungen sowie die zusammenhängende Darstellung des Rechts der faktischen Lebensgemeinschaft und ihrer rechtlichen Probleme. Fragen aus dem Recht der allgemeinen Ehewirkungen spielen bei der Bewältigung des Getrenntlebens (Unterhalt, Verteilung des Hausrats, Zuweisung der Ehewohnung mit wichtigen Neuerungen durch das Gewaltschutzgesetz) und darüber hinaus zum Teil auch bei der Regelung der geschiedenen Ehe eine nicht unerhebliche Rolle. Die zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen, vor allem aber die durch umfangreiche Rechtsprechung vorangetriebene Entwicklung im Eherecht, werden von den Kommentatoren analysiert und kritisch erörtert.

