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Bis in die 1970er Jahre betrachtete die Mehrheit der Strafverteidiger ihre Rolle als Diener des Rechts, wobei die Zusammenarbeit mit Behörden wichtiger war als die Interessenvertretung der Angeschuldigten. Eine neue Generation von Strafverteidigenden begann, dies zu hinterfragen und setzte sich mutig für die Rechte der Angeschuldigten ein, auch wenn dies bedeutete, als ungeliebte Diener des Rechts wahrgenommen zu werden. Ein Ergebnis dieser Haltung war die Broschüre „Strafuntersuchung – was tun?“ des Zürcher Anwaltskollektivs von 1978, die praktische Verhaltenshinweise in Strafuntersuchungen gab. In den 1980er Jahren wurde die zweite Auflage zu einem wichtigen Ratgeber für viele Berufsgruppen, darunter Sozialarbeitende und Pflegepersonal, und fand auch bei Angeschuldigten aus höheren Gesellschaftsschichten Anklang. Die dritte Auflage erschien 1993. 18 Jahre später trafen sich erfahrene und neue engagierte Strafverteidiger anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Anwaltskollektivs, um den umfassenden Ratgeber zum Schweizer Strafrecht zu überarbeiten und zu aktualisieren. Angesichts zahlreicher Verschärfungen im Bereich Strafen und Ausländerstrafrecht war der bisherige Ratgeber teilweise überholt. Die Neuauflage bietet die Gelegenheit, die Gerichtspraxis zur neuen Strafprozessordnung umfassend zu integrieren, wobei die Wahrung der fragilen Angeschuldigtenrechte weiterhin im Mittelpunkt steht.
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Strafuntersuchung was tun?, Autorenkollektiv
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- Erscheinungsdatum
- 2026
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- (Paperback)
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