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Fälle zum Strafrecht

Allgemeiner Teil: Technik der Fallbearbeitung - 5. Auflage 2015

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  • 304 Seiten
  • 11 Lesestunden

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Die vorliegende Fallsammlung in der 5. Auflage ergänzt unsere Lehrbücher zum Strafrecht und richtet sich an Studierende, die sich auf Prüfungen in Form von Fallbearbeitungen vorbereiten. Typisch für derartige Prüfungen werden mit den dargebotenen Fällen Klassiker aus dem Strafrecht mit neuen, bisweilen noch wenig diskutierten Gerichtsentscheidungen kombiniert. Dadurch erhält der Prüfungskandidat einen Eindruck davon, welche Inhalte Gegenstand einer Prüfungsklausur sein können. Ergänzt werden einige Prüfungsaufgaben mit Verständnisfragen aus dem Bereich des materiellen Strafrechts, die den Schwerpunkt der Klausur verdeutlichen. Wenn gelegentlich lehrbuchartige Ausführungen anzutreffen sind, dienen diese dazu, die Materie zu veranschaulichen. In der realen Klausurbearbeitung wären sie jedoch zu vermeiden bzw. nur verkürzt zulässig. Schließlich sei angemerkt, dass unsere gutachterlich ausformulierten Lösungen nur Lösungsvorschläge darstellen können. Sie erheben nicht den Anspruch, alleingültig zu sein. Andere Lösungswege sind sicherlich mit entsprechender Begründung ebenso vertretbar.

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Fälle zum Strafrecht, Rolf Schmidt, Klaus Priebe

Sprache
Erscheinungsdatum
2014
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(Paperback),
Buchzustand
Beschädigt
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Titel
Fälle zum Strafrecht
Untertitel
Allgemeiner Teil: Technik der Fallbearbeitung - 5. Auflage 2015
Sprache
Deutsch
Verlag
Schmidt
Erscheinungsdatum
2014
Einband
Paperback
Seitenzahl
304
ISBN10
3866511388
ISBN13
9783866511385
Reihe
Beschreibung
Die vorliegende Fallsammlung in der 5. Auflage ergänzt unsere Lehrbücher zum Strafrecht und richtet sich an Studierende, die sich auf Prüfungen in Form von Fallbearbeitungen vorbereiten. Typisch für derartige Prüfungen werden mit den dargebotenen Fällen Klassiker aus dem Strafrecht mit neuen, bisweilen noch wenig diskutierten Gerichtsentscheidungen kombiniert. Dadurch erhält der Prüfungskandidat einen Eindruck davon, welche Inhalte Gegenstand einer Prüfungsklausur sein können. Ergänzt werden einige Prüfungsaufgaben mit Verständnisfragen aus dem Bereich des materiellen Strafrechts, die den Schwerpunkt der Klausur verdeutlichen. Wenn gelegentlich lehrbuchartige Ausführungen anzutreffen sind, dienen diese dazu, die Materie zu veranschaulichen. In der realen Klausurbearbeitung wären sie jedoch zu vermeiden bzw. nur verkürzt zulässig. Schließlich sei angemerkt, dass unsere gutachterlich ausformulierten Lösungen nur Lösungsvorschläge darstellen können. Sie erheben nicht den Anspruch, alleingültig zu sein. Andere Lösungswege sind sicherlich mit entsprechender Begründung ebenso vertretbar.