Die Prozessförderungspflicht der Parteien und die Präklusion verspäteten Vorbringens im Zivilprozess nach der Vereinfachungsnovelle vom 3.12.1976
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Die Prozessförderungspflicht der Parteien und die Präklusion verspäteten Parteivorbringens im Zivilprozess haben durch die Vereinfachungsnovelle vom 3.12.1976 erhebliche Neuerungen erfahren. Darüber hinaus haben aber auch die richterlichen Pflichten - deren Einhaltung notwendige Voraussetzung für die Rechtmässigkeit jeder Präklusionsentscheidung ist - in erheblichem Mass zugenommen und eine Annäherung der Strukturen des Zivilprozesses an die Untersuchungsmaxime gebracht. Die inhaltliche Ausfüllung der Prozessförderungspflicht der Parteien und die Darlegung der Voraussetzungen einer Präklusionsentscheidung ist das Ziel der vorliegenden Untersuchung, um so auch dem Praktiker Anhaltspunkte für die richtige Anwendung des Präklusionsrechts zu geben.