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Demokratie und Frieden - 4: Der Bundestag

Eine Darstellung seiner Aufgaben und seiner Arbeitsweise - 3., verbesserte und erweiterte Auflage

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Die Erlangung staatlicher Macht, um gesellschaftliche und politische Verhältnisse nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, ist das legitime Ziel politischer Parteien. Im demokratischen Staat erhält die politische Partei, die die Wahlen gewinnt, die Macht und verfügt im Parlament über die Mehrheit. Diese Mehrheit ermöglicht es, die gesamten Befugnisse des Parlaments als Verfassungsorgan auszuüben, wobei die Verfassung den Umfang der Macht festlegt. Die Macht wird zeitlich begrenzt, höchstens für die Dauer einer Wahlperiode, und das Volk als Souverän entscheidet erneut, welcher Partei es sein Vertrauen schenkt. Die Wahl soll eine echte politische Entscheidung zwischen den geeigneten Bewerbern sein. Die Partei mit der Mehrheit im Parlament kann die Bundesregierung entsprechend ihrer politischen Vorstellungen besetzen und die Herrschaftsstruktur so gestalten, dass sie ihre politischen Ziele verwirklichen kann. Ausgestattet mit den Befugnissen des Parlaments ist diese Partei in der Lage, Gesetze zu beschließen, die für alle Einwohner des Staatsgebietes, auch für die, die anders gewählt haben, verbindlich sind. Die von ihr geführte Regierung hat die Verantwortung für die Durchsetzung dieser Gesetze. Der Wahlsieger verfügt somit über die beiden wesentlichen politischen Machtmittel des Staates: das Parlament und die Regierung.

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Demokratie und Frieden - 4: Der Bundestag, Friedrich Schäfer

Sprache
Erscheinungsdatum
1977
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(Paperback),
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Untertitel
Eine Darstellung seiner Aufgaben und seiner Arbeitsweise - 3., verbesserte und erweiterte Auflage
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
1977
Einband
Paperback
Seitenzahl
415
ISBN10
3531112309
ISBN13
9783531112305
Reihe
Beschreibung
Die Erlangung staatlicher Macht, um gesellschaftliche und politische Verhältnisse nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, ist das legitime Ziel politischer Parteien. Im demokratischen Staat erhält die politische Partei, die die Wahlen gewinnt, die Macht und verfügt im Parlament über die Mehrheit. Diese Mehrheit ermöglicht es, die gesamten Befugnisse des Parlaments als Verfassungsorgan auszuüben, wobei die Verfassung den Umfang der Macht festlegt. Die Macht wird zeitlich begrenzt, höchstens für die Dauer einer Wahlperiode, und das Volk als Souverän entscheidet erneut, welcher Partei es sein Vertrauen schenkt. Die Wahl soll eine echte politische Entscheidung zwischen den geeigneten Bewerbern sein. Die Partei mit der Mehrheit im Parlament kann die Bundesregierung entsprechend ihrer politischen Vorstellungen besetzen und die Herrschaftsstruktur so gestalten, dass sie ihre politischen Ziele verwirklichen kann. Ausgestattet mit den Befugnissen des Parlaments ist diese Partei in der Lage, Gesetze zu beschließen, die für alle Einwohner des Staatsgebietes, auch für die, die anders gewählt haben, verbindlich sind. Die von ihr geführte Regierung hat die Verantwortung für die Durchsetzung dieser Gesetze. Der Wahlsieger verfügt somit über die beiden wesentlichen politischen Machtmittel des Staates: das Parlament und die Regierung.