Bookbot

Das Transparenzgebot: Diss. Univ. Wien

Autor*innen

Parameter

  • 161 Seiten
  • 6 Lesestunden

Mehr zum Buch

Das Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG) verpflichtet den Verwende Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichte seines Vertragspartners klar und deutlich darzustellen. Die Bestimmung wurde in Umsetzug der Klauselrichtlinie ins österreichische Recht eingeführt und verfolgt ein bisher unbekanntes Konzept: Der Schutz vor Übervorteilung erfolgt nicht durch die Angemessenheitskontrolle des AGB-Inhalts; vielmehr soll der Kunde durch die transparente Klauselgestaltung in die Lage versetzt werden, Bedeutung und Inhalt des Klauselwerkes zu erfassen, damit er als selbstverantwortlicher Marktteilnehmer seine Interessen eingenständig wahrnehmen kann. Ziel der Arbeit ist die umfassende Untersuchung des § 6 Abs 3 KSchg.

Buchkauf

Das Transparenzgebot: Diss. Univ. Wien, Max Leitner

Sprache
Erscheinungsdatum
2005
product-detail.submit-box.info.binding
(Paperback),
Buchzustand
Beschädigt
Preis
2,43 €inkl. MwSt.

Lieferung

  • Gratis Versand ab 16,99 € in ganz Deutschland! Mehr Infos.

Zahlungsmethoden

Keiner hat bisher bewertet.Abgeben

Sprache
Deutsch
Autor*innen
Max Leitner
Verlag
Manz
Erscheinungsdatum
2005
Einband
Paperback
Seitenzahl
161
ISBN10
3214085840
ISBN13
9783214085841
Reihe
Beschreibung
Das Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG) verpflichtet den Verwende Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichte seines Vertragspartners klar und deutlich darzustellen. Die Bestimmung wurde in Umsetzug der Klauselrichtlinie ins österreichische Recht eingeführt und verfolgt ein bisher unbekanntes Konzept: Der Schutz vor Übervorteilung erfolgt nicht durch die Angemessenheitskontrolle des AGB-Inhalts; vielmehr soll der Kunde durch die transparente Klauselgestaltung in die Lage versetzt werden, Bedeutung und Inhalt des Klauselwerkes zu erfassen, damit er als selbstverantwortlicher Marktteilnehmer seine Interessen eingenständig wahrnehmen kann. Ziel der Arbeit ist die umfassende Untersuchung des § 6 Abs 3 KSchg.