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Verfassungslehre

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Carl Schmitt gehört nach wie vor zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern des 20. Jahrhunderts. In seiner Verfassungslehre formulierte er grundsätzliche, auch heute noch immer gültige Gedanken zu einem juristischen Kernthema – weshalb sich der Verlag zur zehnten Auflage entschlossen hat. »Die vorliegende Arbeit ist weder ein Kommentar noch eine Reihe monographischer Einzelabhandlungen, sondern der Versuch eines Systems. In Deutschland liegen heute zur Weimarer Verfassung ausgezeichnete Kommentare und Monographien vor, deren hoher Wert in Theorie und Praxis anerkannt ist und keines Lobes mehr bedarf. Es ist aber notwendig, sich außerdem auch um den systematischen Aufbau einer Verfassungstheorie zu bemühen und das Gebiet der Verfassungslehre als besonderen Zweig der Lehre des öffentlichen Rechts zu behandeln.« Auszug aus Carl Schmitts Vorwort zur 1. Auflage 1928

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