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Bookbot

Christiane Wendehorst

    14. November 1968
    Der Flüchtling im deutschen internationalen Privatrecht
    Anspruch und Ausgleich
    Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden Prüfungsvorbereitung, Teil I, Teil II, Teil III für das Studienjahr 2016/17
    Privatrecht 2.
    KI-VO
    Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden Teil II
    • KI-VO

      Künstliche Intelligenz-Verordnung

      • 1178 Seiten
      • 42 Lesestunden

      Zum WerkDer Einsatz von Künstlicher Intelligenz in diversen Bereichen des Alltags nimmt stetig zu.Mit den praktischen Möglichkeiten gehen auch viele rechtliche Fragen einher, auf die die KI-VO Antworten geben soll.Die Europäische Kommission hatte im April 2021 einen ersten Vorschlag für einen Verordnungsentwurf vorgestellt. Nach vielen Verhandlungen haben Kommission, Parlament und Rat im Dezember 2023 den sogenannten Trilog abgeschlossen.2024 wurde die Verordnung verabschiedet. Sobald die KI-VO in Kraft tritt, ist sie das erste umfassende Regelwerk zur Künstlichen Intelligenz weltweit und käme in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar, d.h. ohne weiteren Umsetzungsakt, zur Anwendung.Dieser Großkommentar erläutert sämtliche Vorschriften der KI-VO ausführlich, strukturiert und gut verständlich. Er geht wissenschaftlich in die Tiefe und stellt dennoch einen engen Praxisbezug her. Dank komprimierter Einleitung durch die Herausgebenden finden die Leserinnen und Leser einen schnellen Zugang zu dieser komplexen Rechtsmaterie.Vorteile auf einen Blick ausführliche Kommentierung aller Normen der KI-VO übersichtlich aufbereitet wissenschaftlich fundiert und gleichzeitig praxisnah dank vieler Beispiele stellenweise Erläuterungen zu Überschneidungen bzw. Abgrenzbarkeit zu anderen Regelwerken, etwa zur DS-GVO. ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, insbesondere mit Schwerpunkt IT- und Daten(schutz)recht, Richterschaft, Mitarbeitende in Behörden, Datenschutzbeauftragte, Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen, Compliance-Beauftragte, NGOs und alle Interessierten.

      KI-VO
    • Anspruch und Ausgleich

      Theorie einer Vorteils- und Nachteilsausgleichung im Schuldrecht

      An den verschiedensten Stellen begegnen uns Mechanismen, die gerne als solche der Vorteils- und Nachteilsausgleichung bezeichnet werden. Bei genauerem Hinsehen beginnen jedoch die Konturen dieser Mechanismen sofort wieder zu verschwimmen: Ist die compensatio lucri cum damno wirklich ein eigenständiges Rechtsinstitut oder nicht vielmehr integraler Bestandteil der Schadensberechnung? Kann man bei § 818 III BGB überhaupt von einer Nachteilsausgleichung sprechen, oder fehlt es schon an einer Bereicherung? Ist nicht auch das Problem der Beachtlichkeit von Reserveursachen in Wirklichkeit ein solches der Vorteilsausgleichung? Und: Geht es nicht im gesamten Schuldrecht letztlich nur um den Ausgleich von Zuviel und Zuwenig, so daß Vorteils- und Nachteilsausgleichung nicht mehr als isolierbare Phänomene hervortreten? Auf der Basis des von ihr so genannten 'Allokatorischen Modells' definiert Christiane Wendehorst einen spezifischen Vorteils- und Nachteilsbegriff. Sie geht sodann von der These aus, daß einer Reihe von Entwicklungen des Schuldrechts, die auf den Ausgleich so definierter Vorteile und Nachteile abzielen, ein allgemeines Rechtsprinzip zugrundeliegt. Dieses 'Statikprinzip' läßt sich als spezifisch privatrechtliches Korrelat zum verfassungsrechtlichen Übermaßverbot begreifen und weist deutliche Parallelen zum Formalprinzip der aristotelischen iustitia correctiva auf. Ausprägungen dieses Rechtsprinzips sind beispielsweise die klassische Vorteilsausgleichung, die Saldotheorie, der Verlustausgleich zugunsten des redlichen Kondiktionsschuldners, der Ersatz von Begleitschäden eines Geschäftsführers, die materiellrechtliche Kostenerstattung bei Schadensersatzansprüchen oder die Haftung auf den Verletzergewinn im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht.

      Anspruch und Ausgleich
    • Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2015 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte und einen Vorschlag für eine Richtlinie über den Fernabsatz von Waren veröffentlicht. Beide Richtlinienvorschläge folgen dem Konzept der Vollharmonisierung und sind ein wichtiger Baustein in der Strategie für einen Digitalen Binnenmarkt. In diesem Band werden beide Vorschläge einer ersten kritischen Analyse aus österreichischer Sicht unterzogen. Mit Beiträgen von Peter Csoklich, Ulrike Docekal, Wolfgang Faber, Bernhard A. Koch, Georg E. Kodek, Elisabeth Lovrek, Brigitta Lurger, Huberta Maitz-Straßnig, Beate Pirker-Hörmann, Christiane Wendehorst, Alexander Winkler und Brigitta Zöchling-Jud.

      Ein neues Vertragsrecht für den digitalen Binnenmarkt?
    • Am 11. 6. 2010 trat das Darlehens- und Kreditrechtsänderungsgesetz – DaKRÄG – in Kraft, mit dem die RL 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge in Österreich umgesetzt wird. Das Kernstück bildet das neue VerbraucherkreditG. Weiters erfolgen eine umfängliche Neuregelung des ABGB-Darlehensrechts sowie Anpassungen in mehreren Gesetzen, wie zB KSchG, MaklerG und BWG. Der neue MKK enthält bereits eine ausführliche Kommentierung des VerbraucherkreditG sowie der ABGB-Darlehensbestimmungen unter Berücksichtigung der Materialien und der zugrundeliegenden RL, gibt aber auch Antwort auf die Frage der Anwendbarkeit alter Judikaturlinien.

      Verbraucherkreditrecht