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Die Ermittlung des Marktwertes von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wie Erbbaurechten und Wohnungs- bzw. Teileigentum, erfolgt künftig auf Basis der ImmoWertV. Diese neue Verordnung ersetzt die WertV von 1988 und zielt darauf ab, die Markttransparenz zu verbessern, die Vergleichbarkeit der Wertermittlungsergebnisse zu erhöhen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Deregulierung zu fördern. Zudem eröffnet sie die Möglichkeit, zusätzliche Verfahrensvarianten im Ertragsverfahren zu berücksichtigen. Die ImmoWertV ist nicht nur für die Wertermittlung im Rahmen des BauGB relevant, sondern auch für alle Bereiche des Wertermittlungsprozesses, einschließlich der Tätigkeit von Sachverständigen im Kapitalmarkt und der Immobilienwirtschaft. Der BGH hat die Vorschriften der bisherigen WertV als allgemein anerkannte Grundsätze für die Wertermittlung anerkannt. Der Kommentar zu den neuen Regelungen wird kompakt, präzise und praxisorientiert dargestellt. Im Anhang werden wichtige Grundstücksmerkmale erläutert, die für die Wertermittlung entscheidend sein können, wie Baulasten, Erschließung, Denkmalschutz und Vorkaufsrechte. Der Autor, Dr. Peter Zimmermann, ist ein anerkannter Experte auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung. Zielgruppen sind Grundstücksbewerter, Rechtsanwälte, Notare, Baujuristen, Ingenieure und Immobilienmakler.
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Immobilienwertermittlungsverordnung, Klaus-Peter Zimmermann
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- Erscheinungsdatum
- 2010
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