Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte.
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Heinrich Brunner gilt als einer der Begründer der historisch-germanischen Rechtswissenschaft. So waren die »Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte« lange Zeit bestimmend für die Disziplin und haben diese nachhaltig geprägt. Brunner geht dabei chronologisch vor und unterteilt den Stoff zunächst nach Perioden. So wendet er sich im ersten Teil des Werkes der Rechtsentwicklung bis zur Aufnahme der fremden Rechte zu. Zunächst widmet er sich dem öffentlichen Recht und behandelt die germanische Zeit, die fränkische Zeit sowie die Zeit des deutschen Reiches bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Das Privatrecht wird für diese Zeitspanne ohne eine weitere Periodisierung behandelt. Der zweite Teil untersucht schließlich die Rechtsentwicklung seit der Aufnahme der fremden Rechte und geht dabei insbesondere auf das Staatsrecht ein. Das Werk erfreute sich großer Beliebtheit und wurde mehrfach neu aufgelegt; die vorliegende dritte Auflage erschien 1908 und enthält einige Ergänzungen.