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Juristenlatein

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  • 393 Seiten
  • 14 Lesestunden

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Vademecum durch über 2800 termini techniciDie Bedeutung der lateinischen Sprache ist in den letzten Jahren eher gestiegen als gesunken. Die zunehmende Internationalisierung der juristischen Tätigkeit und die Bestrebungen der Rechtsvereinheitlichung im Rahmen der europäischen Integration führen zu einem vermehrten Bedarf an lateinischer juristischer Fachterminologie für die Verständigung zwischen Juristinnen und Juristen unterschiedlicher Sprachen und Rechtsbereiche. Auch in anderen Rechtsbereichen lassen sich immer wieder neue lateinische Begriffsbildungen (wie jüngst etwa die „culpa in procedendo“) beobachten. „Juristenlatein“ schafft Klarheit in der juristischen Terminologie: 2800 lateinische Fachausdrücke und Redewendungen geben Aufschluss darüber, was gemeint ist, wenn jemand „venire contra factum proprium“ handelt, aber: „nemo iudex sine actore“ => „Wo kein Kläger, da kein Richter“ ist und vieles mehr.

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Juristenlatein, Nikolaus Benke

Sprache
Erscheinungsdatum
2009
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(Hardcover)
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Titel
Juristenlatein
Sprache
Lateinisch
Autor*innen
Nikolaus Benke
Verlag
Manz
Erscheinungsdatum
2009
Einband
Hardcover
Seitenzahl
393
ISBN10
3214096982
ISBN13
9783214096984
Reihe
Beschreibung
Vademecum durch über 2800 termini techniciDie Bedeutung der lateinischen Sprache ist in den letzten Jahren eher gestiegen als gesunken. Die zunehmende Internationalisierung der juristischen Tätigkeit und die Bestrebungen der Rechtsvereinheitlichung im Rahmen der europäischen Integration führen zu einem vermehrten Bedarf an lateinischer juristischer Fachterminologie für die Verständigung zwischen Juristinnen und Juristen unterschiedlicher Sprachen und Rechtsbereiche. Auch in anderen Rechtsbereichen lassen sich immer wieder neue lateinische Begriffsbildungen (wie jüngst etwa die „culpa in procedendo“) beobachten. „Juristenlatein“ schafft Klarheit in der juristischen Terminologie: 2800 lateinische Fachausdrücke und Redewendungen geben Aufschluss darüber, was gemeint ist, wenn jemand „venire contra factum proprium“ handelt, aber: „nemo iudex sine actore“ => „Wo kein Kläger, da kein Richter“ ist und vieles mehr.