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Zwei Strafrechtswelten

Rechtsvergleichende Betrachtungen und Erfahrungen aus deutscher Sicht in Österreich

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Deutsches Konsequenzdenken und osterreichisches Toleranzdenken zeigen sich im Straf- und Strafverfahrensrecht in ihrer gegensatzlichen Deutlichkeit. Lagodny illustriert dies an Beispielen aus dem Alltag und dem Recht. Er lebt, lehrt und forscht als deutscher Jurist seit 20 Jahren in Salzburg. Freispruch fur einen Dieb, der die gestohlene Sache vor Entdeckung wieder dem Eigentumer zuruckbringt? In Undenkbar! Kant und andere lassen grussen. In Warum nicht? Der Paternalismus im Sinne der Habsburger Monarchie und andere "Pragungen" (Di Fabio) liefern Erklarungen. Viele solcher Beispiele ergeben ein Bild, das nur aus der historischen Gewachsenheit heraus mit den Augen eines "Fremden" (im Sinne von G. Simmel) verstanden werden kann. Dieser Befund zeigt zugleich, vor welch unuberwindbaren Hindernissen eine Strafrechtsvereinheitlichung in der EU stunde. Das "osterreichische Labyrinth, in dem sich jeder auskennt" (Qualtinger) ist jedoch ungemein anregend. Wenn man will.

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Zwei Strafrechtswelten, Otto Lagodny

Sprache
Erscheinungsdatum
2021
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(Paperback)
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Titel
Zwei Strafrechtswelten
Untertitel
Rechtsvergleichende Betrachtungen und Erfahrungen aus deutscher Sicht in Österreich
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Otto Lagodny
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2021
Einband
Paperback
Seitenzahl
244
ISBN10
3848759144
ISBN13
9783848759149
Reihe
Beschreibung
Deutsches Konsequenzdenken und osterreichisches Toleranzdenken zeigen sich im Straf- und Strafverfahrensrecht in ihrer gegensatzlichen Deutlichkeit. Lagodny illustriert dies an Beispielen aus dem Alltag und dem Recht. Er lebt, lehrt und forscht als deutscher Jurist seit 20 Jahren in Salzburg. Freispruch fur einen Dieb, der die gestohlene Sache vor Entdeckung wieder dem Eigentumer zuruckbringt? In Undenkbar! Kant und andere lassen grussen. In Warum nicht? Der Paternalismus im Sinne der Habsburger Monarchie und andere "Pragungen" (Di Fabio) liefern Erklarungen. Viele solcher Beispiele ergeben ein Bild, das nur aus der historischen Gewachsenheit heraus mit den Augen eines "Fremden" (im Sinne von G. Simmel) verstanden werden kann. Dieser Befund zeigt zugleich, vor welch unuberwindbaren Hindernissen eine Strafrechtsvereinheitlichung in der EU stunde. Das "osterreichische Labyrinth, in dem sich jeder auskennt" (Qualtinger) ist jedoch ungemein anregend. Wenn man will.