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Dichter als Juristen

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Der Titel von Band 6 der Reihe „Recht, Literatur und Kunst in der Neuen Juristischen Wochenschrift“ steht im bewußten Gegensatz zum Titel von Band 2 („Juristen als Dichter“): War jener Band fast durchweg weniger bekannten Autoren, zum Teil auch Schriftstellern zweiten Ranges gewidmet (und stand dort eher das dichterische Werk der - meist in erster Linie als Juristen tätigen - Literaten im Mittelpunkt der Darstellung), so widmen sich die Beiträge dieses Bandes fast durchweg den immer wieder genannten exemplarischen „Dichterjuristen“ (und legen sie den Schwerpunkt ganz überwiegend auf deren in literaturwissenschaftlichen Darstellungen meist vernachlässigte Rolle als Juristen). So gibt der Band Aufschluß über die berufliche Tätigkeit von Dichterjuristen wie Goethe, E. T. A. Hoffmann, Eichendorff, Storm oder Kafka, er wirft aber auch Streiflichter auf das gestörte Verhältnis anderer Dichterjuristen (etwa Uhlands, Heines oder des - heute weniger bekannten - Timm Kröger) zur Jurisprudenz.

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Dichter als Juristen, Hermann Weber

Sprache
Erscheinungsdatum
2004
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(Hardcover),
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Gebraucht - Gut
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Titel
Dichter als Juristen
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Hermann Weber
Erscheinungsdatum
2004
Einband
Hardcover
Seitenzahl
157
ISBN10
3830508123
ISBN13
9783830508120
Reihe
Beschreibung
Der Titel von Band 6 der Reihe „Recht, Literatur und Kunst in der Neuen Juristischen Wochenschrift“ steht im bewußten Gegensatz zum Titel von Band 2 („Juristen als Dichter“): War jener Band fast durchweg weniger bekannten Autoren, zum Teil auch Schriftstellern zweiten Ranges gewidmet (und stand dort eher das dichterische Werk der - meist in erster Linie als Juristen tätigen - Literaten im Mittelpunkt der Darstellung), so widmen sich die Beiträge dieses Bandes fast durchweg den immer wieder genannten exemplarischen „Dichterjuristen“ (und legen sie den Schwerpunkt ganz überwiegend auf deren in literaturwissenschaftlichen Darstellungen meist vernachlässigte Rolle als Juristen). So gibt der Band Aufschluß über die berufliche Tätigkeit von Dichterjuristen wie Goethe, E. T. A. Hoffmann, Eichendorff, Storm oder Kafka, er wirft aber auch Streiflichter auf das gestörte Verhältnis anderer Dichterjuristen (etwa Uhlands, Heines oder des - heute weniger bekannten - Timm Kröger) zur Jurisprudenz.