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Kritik der Urteilskraft

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Mit der Kritik der Urteilskraft (1790) bringt Kant seine kritischen Unter-suchungen zu den Möglichkeiten und Grenzen der reinen Erkenntnisvermögen a priori zum Abschluß. Der Schrift liegt die Einsicht zugrunde, daß auch die reflektierende Urteilskraft auf einem Prinzip a priori beruht, nämlich dem der Zweckmäßigkeit. Im ersten Hauptteil widmet sich Kant der ästhetischen Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Formen der Natur für unsere Erkenntnisvermögen. Das reine Geschmacksurteil beruht danach auf einem Gefühl der Lust oder Unlust, das sich bei der Beurtei-lung einer gegebenen Vorstellung als zweckmäßig bzw. unzweckmäßig einstellt. Das Gefühl des Erhabenen beruht dagegen auf der Beurteilung eines Gegenstandes als unzweckmäßig für unsere Erkenntnisvermögen, eine Unzweckmäßigkeit, die jedoch ihrerseits aus bestimmten Gründen als zweckmäßig empfunden wird. Im zweiten Hauptteil erörtert Kant die Frage, inwieweit wir der Natur selbst eine objektive Zweckmäßigkeit ihrer Formen zuschreiben können. Im Zentrum stehen dabei die Begriffe des Naturzwecks und der sich selbst organisierenden Wesen. Auf eine teleologische Beurteilung der Natur kann dort nicht verzichten werden, wo wir die Form des Gegenstandes durch den Naturmechanismus nicht erklären können. Kants Ausführungen münden in eine Ethikotheologie, die auf der Idee des Menschen als eines (moralischen) Endzwecks der Schöpfung gründet.

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