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Kritik der Urteilskraft

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Mit der Kritik der Urteilskraft (1790) bringt Kant seine kritischen Unter-suchungen zu den Möglichkeiten und Grenzen der reinen Erkenntnisvermögen a priori zum Abschluß. Der Schrift liegt die Einsicht zugrunde, daß auch die reflektierende Urteilskraft auf einem Prinzip a priori beruht, nämlich dem der Zweckmäßigkeit. Im ersten Hauptteil widmet sich Kant der ästhetischen Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Formen der Natur für unsere Erkenntnisvermögen. Das reine Geschmacksurteil beruht danach auf einem Gefühl der Lust oder Unlust, das sich bei der Beurtei-lung einer gegebenen Vorstellung als zweckmäßig bzw. unzweckmäßig einstellt. Das Gefühl des Erhabenen beruht dagegen auf der Beurteilung eines Gegenstandes als unzweckmäßig für unsere Erkenntnisvermögen, eine Unzweckmäßigkeit, die jedoch ihrerseits aus bestimmten Gründen als zweckmäßig empfunden wird. Im zweiten Hauptteil erörtert Kant die Frage, inwieweit wir der Natur selbst eine objektive Zweckmäßigkeit ihrer Formen zuschreiben können. Im Zentrum stehen dabei die Begriffe des Naturzwecks und der sich selbst organisierenden Wesen. Auf eine teleologische Beurteilung der Natur kann dort nicht verzichten werden, wo wir die Form des Gegenstandes durch den Naturmechanismus nicht erklären können. Kants Ausführungen münden in eine Ethikotheologie, die auf der Idee des Menschen als eines (moralischen) Endzwecks der Schöpfung gründet.

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Kritik der Urteilskraft, Immanuel Kant, Gerhard Lehman

Sprache
Erscheinungsdatum
2001
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(Paperback)
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Sprache
Deutsch
Verlag
Reclam
Erscheinungsdatum
2001
Einband
Paperback
Seitenzahl
543
ISBN10
3150010268
ISBN13
9783150010266
Reihe
Kuratierte Auswahl
Reclam
Erstveröffentlichung
1790
Originaltitel
Kritik der Urteilskraft
Bewertung
4,1 von 5 Sternen
Beschreibung
Mit der Kritik der Urteilskraft (1790) bringt Kant seine kritischen Unter-suchungen zu den Möglichkeiten und Grenzen der reinen Erkenntnisvermögen a priori zum Abschluß. Der Schrift liegt die Einsicht zugrunde, daß auch die reflektierende Urteilskraft auf einem Prinzip a priori beruht, nämlich dem der Zweckmäßigkeit. Im ersten Hauptteil widmet sich Kant der ästhetischen Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Formen der Natur für unsere Erkenntnisvermögen. Das reine Geschmacksurteil beruht danach auf einem Gefühl der Lust oder Unlust, das sich bei der Beurtei-lung einer gegebenen Vorstellung als zweckmäßig bzw. unzweckmäßig einstellt. Das Gefühl des Erhabenen beruht dagegen auf der Beurteilung eines Gegenstandes als unzweckmäßig für unsere Erkenntnisvermögen, eine Unzweckmäßigkeit, die jedoch ihrerseits aus bestimmten Gründen als zweckmäßig empfunden wird. Im zweiten Hauptteil erörtert Kant die Frage, inwieweit wir der Natur selbst eine objektive Zweckmäßigkeit ihrer Formen zuschreiben können. Im Zentrum stehen dabei die Begriffe des Naturzwecks und der sich selbst organisierenden Wesen. Auf eine teleologische Beurteilung der Natur kann dort nicht verzichten werden, wo wir die Form des Gegenstandes durch den Naturmechanismus nicht erklären können. Kants Ausführungen münden in eine Ethikotheologie, die auf der Idee des Menschen als eines (moralischen) Endzwecks der Schöpfung gründet.